Eine gute Nachricht in der Corona-Krise. Steuerpflichtige haben für die Steuererklärung 2020 mehr Zeit.
Der Bundesrat hat am 25.06.2021 einer dreimonatigen Verlängerung der Abgabefrist zugestimmt. Danach gelten folgende Fristen für die Steuererklärung für das Steuerjahr 2020:
Nicht beratene Steuerpflichtige, also Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung selbst erstellen und zur Abgabe verpflichtet sind, müssen diese bis zum 31. Oktober 2021 beim Finanzamt einreichen. Normalerweise endet die Frist am 31. Juli.
Für beratene Steuerpflichtige, also Steuerzahler, deren Steuererklärung ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein erstellt, endet die Abgabefrist für die Erklärung 2020 am 31. Mai 2022. Eigentlich endet die Frist am letzten Tag im Februar des Folgejahres.
Auch Land- und Forstwirte bekommen mehr Zeit. Die besonderen Abgabefristen für Steuerpflichtige mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft verlängern sich ebenfalls um drei Monate.
Auch andere Fristen, die mit der Steuererklärung im Zusammenhang stehen, wurden um drei Monate verlängert, beispielsweise die Fristen bei Verspätungszuschlägen und Einkommensteuervorauszahlungen.
Außerdem wurde auch die Karenzzeit zur Verschonung von Verzugszinsen auf Steuerschulden um drei Monate ausgeweitet.