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Löhne für Beschäftigte in der Landwirtschaft steigen

Am 02.07.2021 haben der Gesamtverband der Deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände e.V. (GLFA) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) die neue Bundesempfehlung für Landarbeiter beschlossen. Das teilt der GLFA in einer Presseinformation mit.

Bis zum 31. Dezember 2021 und rückwirkend zum 1. Januar 2021 steigen die Löhne und Gehälter für die Beschäftigten in der Landwirtschaft.
In der Bundesempfehlung sei eine Erhöhung der Löhne und Gehälter nach den regionalen Landarbeiter-Tarifverträgen festgelegt worden, die bis zum 31. Dezember 2021 umgesetzt werden müsse.

Die Anhebung erfolge rückwirkend zum 1. Januar 2021. Sie betrage in den alten Bundesländern 2,7 Prozent und in den neuen Bundesländern 3,1 Prozent. Am 30. Juni 2020 endete die letzte Bundesempfehlung.

Der GLFA und die IG BAU hätten sich außerdem darauf geeinigt, Verhandlungen zu einem neuen Tarifvertrag über eine betriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer in der Landwirtschaft aufzunehmen. Damit soll eine echte Absicherung für den Ruhestand erreicht werden.
Für den Lohn der untersten Lohngruppe gelte weiterhin der gesetzliche Mindestlohn. Das betrifft Arbeiten, für die keine Berufsausbildung und keine Anlernzeit erforderlich sind und die während einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von mindestens vier Monaten geleistet wurden.
Darüber hinaus wurde für Ausbildungsvergütungen eine Anhebung um mindestens 3,0 Prozent festgelegt.

Die Inhalte der Bundesempfehlung sollen nun zügig in regionalen Tarifgesprächen umgesetzt werden. Dabei sind Lohnerhöhungen, die über die Empfehlung hinausgehen, möglich.

Für die Monate seit dem 1. Januar 2021 können die Erhöhungen durch eine Einmalzahlung abgegolten werden, so der GLFA.

Die Laufzeit der am 02.07.2021 beschlossenen Empfehlung endet am 31. Dezember 2021.