Was bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer als begünstigte Hofübergabe zu verstehen ist, musste jüngst der Bundesfinanzhof (BFH) beantworten. Streitauslöser war die Vererbung eines Nießbrauchsrechts am Hof. Der Vater hatte sich dieses bei der Übergabe seines Betriebes auf den Sohn
zunächst zurückbehalten, mit seinem Tod ging das Recht auf seine Ehefrau über.
Für diesen Teil des Nachlasses wollte das Finanzamt der Ehefrau aber die Verschonung für die Land- und Forstwirtschaft nicht gewähren. Zu Unrecht, wie der BFH entschied: Ein Landwirt muss nicht unbedingt Eigentümer der Bewirtschaftungsflächen sein, um als solcher zu gelten. Das Nießbrauchsrecht als immaterielles Wirtschaftsgut kann auch zum begünstigten landwirtschaftlichen Vermögen zählen (BFH, Urteil v. 25.11.2020 - II R 9/19).