Gute Nachrichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Der für die Auszahlung eines steuer- und sozialversicherungsfreien Corona-Bonus in Höhe von maximal 1.500 € pro Person zur Verfügung stehende Zeitraum wurde erneut verlängert.
Zunächst war die Bonuszahlung bis zum 31.12.2020 befristet. Dann wurde der Zuschusszeitraum bis Ende Juni 2021 verlängert. Und nun wurden weitere neun Monate rangehangen – die gesetzliche Regelung gilt jetzt bis zum 31.3.2022. Arbeitgeber haben demnach noch einige Monate Zeit, eine Bonuszahlung vorzunehmen. Der Corona-Bonus kann auch in mehreren Raten (bis zum Erreichen des Höchstbetrags) ausgezahlt werden.
Der Bonus darf im Rahmen eines Dienstverhältnisses nur einmal im Zeitraum 1.3.2020 bis 31.3.2022 gewährt werden, die Obergrenze ist also zeitraumbezogen und gilt nicht pro Kalenderjahr. Arbeitnehmer, die in mehreren Dienstverhältnissen stehen oder die den Arbeitgeber wechseln, können den Freibetrag mehrfach in Anspruch nehmen, sofern sich der jeweilige Arbeitgeber zur Auszahlung bereit erklärt. Der Bonus kann auch an Teilzeitbeschäftigte und an geringfügig Beschäftigte gezahlt werden.
Unbedingt zu beachten ist, dass die Beihilfe zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden muss. Eine Entgeltumwandlung scheidet damit aus. Die steuerfreie Bonuszahlung ist im Lohnkonto festzuhalten; auf den Ausweis in der Lohnsteuerbescheinigung kann dagegen verzichtet werden. Auch in der Einkommensteuererklärung muss die Zahlung nicht angegeben werden.