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Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts

Das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) gibt Personenhandelsgesellschaften

(OHG, KG, GmbH & Co KG), Partnerschaftsgesellschaften und vergleichbaren ausländischen

Gesellschaften die Möglichkeit sich steuerlich als Körperschaft behandeln zu lassen. Dies hat zur Folge,

dass der Gewinn der Gesellschaft zukünftig neben der Gewerbesteuer auch der Körperschaftsteuer

unterliegt. Im Gegenzug müssen die Gesellschafter auf den Gewinn der Gesellschaft zunächst keine

Einkommensteuer zahlen. Erst auf eine Ausschüttung wird die Kapitalertragsteuer wie bei Dividenden

erhoben.

Die Option zur Körperschaftsbesteuerung lässt sich nur auf Antrag ausüben. Die Option hat

ausschließlich steuerliche Folgen. Zivil- und gesellschaftsrechtlich ändert sich nichts. Der Antrag ist nach

amtlich vorgeschriebener Datensatz zu stellen. Er muss elektronisch spätestens einen Monat vor Beginn

des Wirtschaftsjahres übermittelt werden, ab dem die Besteuerung als Körperschaft erfolgen soll.

Für wen sich die Option zur Körperschaftsteuer lohnt ist nicht pauschal zu beurteilen, da es bei der

Umstellung eine Vielzahl an Fallstricken zu beachten gilt, die immer von den persönlichen Verhältnissen

abhängen. Hier ist das einzelne Gespräch mit dem steuerlichen Berater zu suchen.