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Zinssatz für Steuernachforderungen und Steuererstattungen

Das Bundesverfassungsgericht hat am 08.07.2021 entschieden, dass der Zinssatz für
Steuernachforderungen und Steuererstattungen in Höhe von sechs Prozent pro Jahr verfassungswidrig ist
und die Finanzverwaltung ihn ab dem Jahr 2019 nicht mehr anwenden darf. Für eine Neuregelung hat
der Gesetzgeber bis zum 31.07.2022 Zeit. Wie hoch der Zinssatz sein wird, ist noch nicht bekannt.