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Grundsteuererklärungen

Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,

das Grundsteuerreformgesetz sieht vor, dass zum 1.1.2022 eine Neubewertung der Grundstücke erfolgt. Im Folgenden erhalten Sie sämtliche für die Grundsteuererklärungen relevanten Unterlagen:

  • Vorerfassungsbogen Wohnbaugrundstücke
  • Vorerfassungsbogen Nichtwohngrundstücke
  • Vorerfassungsbogen unbebaute Grundstücke
  • Auftragserteilung Buchstelle
  • Auftragserteilung Steuerbüro Wegener
  • Vollmacht zum Abruf von Grundbuchdaten
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GrSt Vorerfassungsbogen Wohnbaugrundstücke

GrSt Vorerfassungsbogen Wohnbaugrundstücke
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GrSt Vorerfassungsbogen Nichtwohngrundstücke

GrSt Vorerfassungsbogen Nichtwohngrundstücke
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GrSt Vorerfassungsbogen unbebaute Grundstücke

GrSt Vorerfassungsbogen unbebaute Grundstücke
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Auftragserteilung Grundsteuer Buchstelle

Auftragserteilung Grundsteuer Buchstelle
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Auftragserteilung Grundsteuer Steuerbüro Wegener

Auftragserteilung Grundsteuer Steuerbüro Wegener
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Vollmacht Grundbuchamt Buchstelle

Vollmacht zum Abruf von Grundbuchdaten durch die Buchstelle