Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,
das Grundsteuerreformgesetz sieht vor, dass zum 1.1.2022 eine Neubewertung der Grundstücke erfolgt. Im Folgenden erhalten Sie sämtliche für die Grundsteuererklärungen relevanten Unterlagen:
- Vorerfassungsbogen Wohnbaugrundstücke
- Vorerfassungsbogen Nichtwohngrundstücke
- Vorerfassungsbogen unbebaute Grundstücke
- Auftragserteilung Buchstelle
- Auftragserteilung Steuerbüro Wegener
- Vollmacht zum Abruf von Grundbuchdaten
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GrSt Vorerfassungsbogen Wohnbaugrundstücke
GrSt Vorerfassungsbogen Wohnbaugrundstücke
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GrSt Vorerfassungsbogen Nichtwohngrundstücke
GrSt Vorerfassungsbogen Nichtwohngrundstücke
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GrSt Vorerfassungsbogen unbebaute Grundstücke
GrSt Vorerfassungsbogen unbebaute Grundstücke
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Auftragserteilung Grundsteuer Buchstelle
Auftragserteilung Grundsteuer Buchstelle
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Auftragserteilung Grundsteuer Steuerbüro Wegener
Auftragserteilung Grundsteuer Steuerbüro Wegener
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Vollmacht Grundbuchamt Buchstelle
Vollmacht zum Abruf von Grundbuchdaten durch die Buchstelle