Am 7. Oktober 2022 hat der Bundesrat die Absenkung des Umsatzsteuersatzes für pauschalierende Landwirte von 9,5 % auf 9,0 % für Lieferungen und sonstige Leistungen ab dem 1. Januar 2023 beschlossen.
Nach § 24 Abs. 5 UStG überprüft das BMF jährlich die Höhe des Durchschnittssatzes i.S. des § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Satz 3 UStG und berichtet dem Deutschen Bundestag hierüber. Als Ergebnis dieser Überprüfung wird der Durchschnittssatz für landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Wirkung zum 1. Januar 2023 von 9,5% auf 9,0 % abgesenkt.