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Fristverlängerung für die Grundsteuer-Feststellungserklärung bis 31.01.2023

Die Abgabefrist für die Grundsteuer-Feststellungserklärung wird bundesweit einmalig von Ende Oktober bis Ende Januar 2023 verlängert. Das haben die Finanzminister der Länder Mitte Oktober entschieden.

Dazu erklärte Bayerns Finanzminister Albert Füracker, mit der Verlängerung der Abgabefrist bei der Grundsteuererklärung um drei Monate würden die Bürger, die Wirtschaft sowie die Steuerberater deutlich entlastet. Seit dem 1.7.2022 nehmen die Finanzbehörden die Erklärungen zur Feststellung der Grundsteuerwerte auf den 1.1.2022 elektronisch entgegen.

Bis Mitte Oktober hatte nicht einmal jeder dritte Haus- und Wohnungsbesitzer seine Unterlagen online abgegeben.

Im Rahmen der Erklärungen für die wirtschaftlichen Einheiten der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, sind noch diverse Abgrenzungsfragen offen, die die Abgabe dieser Erklärungen noch hinauszögern. Das betrifft z.B. die teilweisen, außerlandwirtschaftlichen Nutzungen der Hofstelle. Davon können die Betriebsleiter- und/oder Altenteilerwohnung, Wohnungen von Arbeitnehmern, sowie Sammelunterkünfte z.B. für Saisonarbeitskräfte, zu fremden Wohnzwecken vermietete Gebäude oder Gebäudeteile, für fremde betriebliche Zwecke überlassene Gebäude- oder Gebäudeteile betroffen sein.