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Festlegung des Pauschalierungssatzes auf 8,4% ab 1.1.2024?

Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstum-schancengesetz) plant der Gesetzgeber den USt-Pauschalierungssatz des § 24 UStG auf 8,4% ab dem 1.1.2024 festzusetzen. Nach einer Absenkung von 10,7 % auf 9,5 % zum 01.01.2022 und einer weiteren Absenkung auf 9,0 % ab dem 01.01.2023 droht nach den Berechnungsgrundlagen des BMF eine weitere Absen-kung. Das weitere Gesetzgebungsverfahren bleibt abzuwarten.