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Umsatzsteuerpauschalierungssatz bleibt vorerst bei neun Prozent

Die Verabschiedung des Wachstumschancengesetz verzögert sich. Dadurch werden zahlreiche sicher geglaubte Gesetzesänderungen nun nicht mehr vor dem Jahreswechsel verabschiedet. Dazu gehört auch die vorgesehene Absenkung des Pauschalsteuersatzes auf 8,4 %.

Mit dem Wachstumschancengesetz plant die Bundesregierung konjunkturelle und ökologische Maßnahmen. Bereits im November hatte der Bundestag dem neuen Gesetz zugestimmt. Aufgrund aktueller Haushaltsdefizite für 2024 konnten sich die Vertreter von Bund und Ländern aber vorerst nicht final einigen, so dass das Gesetzgebungsverfahren aktuell beim Vermittlungsausschuss liegt. Mit einer Verabschiedung des Gesetzes, das auch die Absenkung des Durchschnittssteuersatzes vorsieht, ist erst im nächsten Jahr zu rechnen.

Da sich die Gesetzverabschiedung verschiebt, bleibt für pauschalierende Landwirte damit erst mal, der seit dem 01.01.2023 gültige Pauschalsteuersatz von 9,0 % weiter anwendbar.