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Pflegeversicherung

Absenkung der Beitragssätze bei Kindern
Die Beitragssätze in der Pflegeversicherung sind ab dem 01.07.2023 von bisher 3,05 % auf 3,4 % gestiegen. Personen, die älter als 23 Jahre sind und keine Kinder haben, müssen einen Zuschlag von 0,6 % (bisher 0,35 %) entrichten. Für Eltern gibt es weitere Beitragsabschläge ab dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind. Für Kinder bis zum 25. Lebensjahr können diese zusätzlichen Abschläge berücksichtigt werden. Auch bei Adoptiveltern oder Stiefeltern können solche Beitragsreduzierungen greifen.