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Was bringt das Wachstumschancengesetz?

Bundestag und Bundesrat haben sich am 22.03.2024 endlich auf das Wachstumschancen- und das Zweite Haus-haltsfinanzierungsgesetz geeinigt. In den letzten Ausgaben der Steuernachrichten haben wir bereits darüber berichtet und Ihnen wichtige Inhalte vorgestellt. Hier kommt nun die aktuelle Zusammenfassung.
Im Zusammenhang mit der Zustimmung des Bundesrates hat die Bundesregierung Entlastungsmaßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft im Rahmen einer Protokollerklärung angekündigt. Dazu sollen aus dem Bereich Steuern folgende Punkte zählen: 
•    Wiedereinführung der einkommensteuerlichen Tarifglättung rückwirkend ab 2023 für sechs Jahre unter der Bedingung, dass die Europäische Kommission ihre Zustimmung erteilt; 
•    Prüfung einer Risikoausgleichsrücklage; 
•    Steuererleichterungen für alternative Kraftstoffe.
 

Absenkung des Pauschalierungssatzes
Die Absenkung des Pauschalierungssatzes nach § 24 UStG ist in keinem dieser Gesetze enthalten. Ursprünglich hatte die Bundesregierung vorgesehen, den Umsatzsteuerpauschalsatz für die Land- und Forstwirtschaft ab 2024 von 9 % auf 8,4 % abzusenken. Im Rahmen des Vermittlungsverfahrens wurde dann komplett auf die Absenkung verzichtet. Im Entwurf des Jahressteuergesetzes ist sie hingegen wieder enthalten (siehe unten).
Zur Erinnerung: Die umsatzsteuerliche Sonderregelung der Pauschalierung können seit 2022 nur noch land- und forstwirtschaftliche Betriebe in Anspruch nehmen, deren Gesamtumsatz den Betrag von 600.000 € im voran-gegangenen Kalenderjahr (nicht Wirtschaftsjahr) nicht überschritten hat. Dabei werden alle Umsätze des jeweiligen Unternehmers zusammengerechnet, sodass bei einem Einzelunternehmer auch seine Umsätze aus seiner PV-Anlage oder gewerblichen Tätigkeiten wie einem Hofladen, einem Lohnunternehmen oder andere auch außerlandwirtschaftliche gewerbliche Tätigkeiten zu berücksichtigen sind.