Mit dem JStG 2024 soll auch die Optionsfrist für Jagdgenossenschaften, Fischereigenossenschaften und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts um weitere zwei Jahre bis zum 31.12.2026 verlängert werden. Hintergrund dieser Regelung ist, dass juristische Personen des öffentlichen Rechts ab 2017 vom Gesetzgeber für Zwecke der Umsatzsteuer als Unternehmer eingeordnet worden sind. Damit greift für diese Organisationen eine Umsatzsteuerpflicht, wenn nicht die Kleinunternehmerregelung herangezogen werden kann. Um den Umstellungsaufwand zu erleichtern, wurden großzügige Optionsfristen gewährt, die bislang immer wieder verlängert worden sind. Die im JStG 2024 vorgesehene Optionsfrist läuft bis Ende 2026, sodass z. B. Jagdgenossenschaften erst ab
2027 umsatzsteuerliche Pflichten zu erfüllen haben.
Fachinformationen
11.09.2024