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NRW: Grundsteuer – Änderungsmeldungen rechtzeitig anzeigen

Zum 01.01.2022 fand die erstmalige Feststellung der neuen Werte für Zwecke der Grundsteuer statt. Ab 2025 werden diese Werte dann der Besteuerung durch die Kommunen zugrunde gelegt. Derzeit informiert das Finanzministerium NRW die Kommunen darüber, welches Volumen sich für die
Grundsteuer A und Grundsteuer B aus den neuen Feststellungsbescheiden ergibt, damit die Kommunen aufkommensneutrale Hebesätze beschließen können.
 

Mit der Feststellung auf den 01.01.2022 enden aber nicht die Pflichten des Grundeigentümers. Dieser muss jedes Jahr prüfen, ob sich an den gemeldeten Verhältnissen etwas geändert hat. Dafür hat der Gesetzgeber eine Frist von einem Monat nach Ablauf des Kalenderjahres gesetzt. Änderungen in
2022, z. B. die Fertigstellung eines Gebäudes, hätten daher bis zum 31.01.2023 der Finanzverwaltung angezeigt werden müssen. Da die Grundeigentümer und auch die Finanzämter damals noch mit den Erklärungen beschäftigt waren, hat die Finanzverwaltung für die Änderungen in den Jahren 2022 und
2023 eine einmalige Fristverlängerung bis zum 31.12.2024 verfügt. Alle Grundeigentümer sind daher verpflichtet zu prüfen, ob durch Veränderungen die ursprüngliche Meldung zu korrigieren ist. Diese Änderung muss bis zum 31.12.2024 angezeigt werden, ansonsten drohen ein automatischer
Verspätungszuschlag und mögliche weitere Sanktionen. Soweit landwirtschaftliches Vermögen vorhanden ist, müssen tierhaltende Betriebe jedes Jahr die Anzahl der Tiere und den Umfang der bewirtschafteten Fläche mitteilen, damit geprüft werden kann, ob der Tierzuschlag ggf. erhöht werden muss.
 

Gerade bei Änderungen rund um das landwirtschaftliche Vermögen bedeutet dies aber gleichzeitig, dass eine komplett neue Grundsteuererklärung nach dem Willen des Gesetzgebers abzugeben ist. Ob eine solche Änderung auch zu einer Änderung der Bemessungsgrundlage führt, hängt davon ab, ob ein
Schwellenwert von 15.000 € überschritten wird. Die Prüfung des Schwellenwerts obliegt der Finanzverwaltung, sodass Meldungen trotzdem immer abgegeben werden müssen.