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Pauschlierungssatz wird auf 8,4% gesenkt und ab 1. Januar 2025 auf 7,8%

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 22. November 2024 das Jahressteuergesetz 2024 verabschiedet. Die Absenkung des Pauschlierungssatzes von 9,0 auf 8,4% wurde beschlossen. Nach Verkündung des Jahressteuergesetzes in den nächsten Tagen ist dann der Satz von 8,4% für alle Gutschriften und Rechnungen anzuwenden, die nach dem Tag der Verkündung des Jahressteuergesetztes 2024 geschrieben werden.

Weiterhin wurde beschlossen den Pauschalierungssatz ab dem 1. Januar 2025 auf 7,8% abzusenken.