Im Bundesgesetzblatt wurde die Absenkung des Pauschalierungssatzes auf 8,4% am 5. Dezember 2024 verkündet. Der neue Satz gilt ab dem 6. Dezember 2024 bis zum 31. Dezember 2024. Bereits zum 1. Januar 2025 wird der Pauschalierungssatz dann nochmals abgesenkt und zwar auf 7,8%.
Die neuen Pauschalierungssätze müssen in den Rechnungen bzw. Gutschriften angegeben werden.
Zukünftig soll der Pauschalierungssatz jährlich zum 1.1. durch ein neues Berechnungsschema ermittelt und ggf. durch Rechtsverordnung geändert werden.