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Änderungen beim Elterngeld

Eltern, deren Kinder nach dem 31.03.2025 geboren wurden, erhalten nur dann noch Elterngeld, wenn sie nicht mehr als 175.000 € verdienen. Maßgeblich ist jeweils das zu versteuernde Einkom-men im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes. Bei Paaren und getrennt erziehenden Eltern wird das Einkommen beider Elternteile zusammengerechnet, bei Alleinerziehenden kommt es auf das alleinige Einkommen an.
 

Hinweis:
Für Geburten ab dem 01.09.2021 bis einschließlich 31.03.2024 galt eine Einkommensgrenze von 300.000 € für Paare und 250.000 € für Alleinerziehende; für Geburten ab dem 01.04.2024 bis zum 31.03.2025 wurde die Grenze für Paare und Alleinerziehende auf 200.000 € festgelegt.
 

Quelle: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld/…