Zukünftig müssen alle Banken im Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) vor der Freigabe einer Über-weisung prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der IBAN übereinstimmt. Genannt wird dies „neudeutsch“ Verification of Payee (VoP) und ist Teil einer neuen EU-Verordnung. Die Neurege-lung tritt am 09.10.2025 in Kraft.
Für den einzelnen Steuerpflichtigen bekommt die Stammdatenpflege damit eine noch größere Bedeutung als bisher. Was Sie schon jetzt tun können:
• Prüfung und Pflege von Lieferantenstammdaten
• Dabei müssen die Namen Ihrer Zahlungsempfänger identisch mit deren Kontoinhabernamen sein.
• Stimmen die Empfängernamen nicht mit der IBAN überein, werden im Zweifel zukünftig mitunter deutlich verspätete Zahlungseingänge die Folge sein.
Hinweis:
Wieder eine neue EU-Verordnung, die beachtet werden muss. Im eigenen Interesse gilt aber, da-für Sorge zu tragen, dass der Name des Zahlungsempfängers mit der IBAN übereinstimmt. An-dernfalls können die Verzögerungen im Zahlungsverkehr im ungünstigsten Fall zu enormen Li-quiditätsengpässen führen.
Quelle: https://www.datev.de/web/de/nachrichten/gesetzliche-themen/payment-mit-…