In unserer letzten Ausgabe informierten wir Sie über weitere im Rahmen der Änderung des Steuerberatungsge-setzes geplante Vorhaben, u. a. sowohl bei der Grunderwerbsteuer als auch bei der Gewerbesteuer. Wegen der im Gesetz vorgesehenen höchst umstrittenen 1.000-€-Entlastungsprämie scheiterte das Gesetz sehr kurzfristig im Bundesrat.
Aber: Letztendlich wurde das Gesetz noch einmal ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht, nur die Entlas-tungsprämie wurde herausgenommen. So passierte das Gesetz sowohl den Bundestag als auch den Bundesrat. Kurz zusammengefasst wurden nunmehr neben einigen berufsrechtlichen Regelungen folgende wichtige steuerli-che Änderungen verabschiedet:
• Anhebung des Mindesthebesatzes für die Gewerbesteuer auf 280 % ab 2027
• Grunderwerbsteuer
o Entfristung der Regelungen zum Übergang von und auf eine Gesamthand bei der Grunder-werbsteuer
o Verhinderung der Doppelbesteuerung bei der Grunderwerbsteuer beim sog. Signing und Closing (Vertragsabschluss und Vollzug). Dies hat insbesondere Bedeutung für Anteilsver-käufe.
o Verlängerung der Anzeigefristen für Beteiligte auf einen Monat
• Land- und Forstwirte werden für Wirtschaftsjahre, die nach dem 1. September 2026 beginnen, von der Verpflichtung zur Führung eines Anbauverzeichnisses entlastet, wenn bei ihnen ein geeigneter Flächen- oder Nutzungsnachweis, z. B. ein Flächenantrag, bei forstwirtschaftlichen Betrieben ein Forstbetriebswerk oder ein Betriebsgutachten, vorliegen.
Quelle: Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht, BR-Drucks. 366/26, www.bundesrat.de