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Aktionsplan: Steuer- und Finanzkriminalität bekämpfen: Achtung Barkasse!

Das Bundesfinanzministerium hat ein neues Eckpunktepapier zur Bekämpfung der Steuer- und Finanzkriminalität veröffentlicht. Ein Gesetzentwurf selbst liegt noch nicht vor. Bei manchen Vorschlägen erscheint das BMF jedoch über die eigentlich hehren Ziele (Bekämpfung der Steuerhinterziehung, Geldwäsche und anderer Finanzdelikte) hinauszuschießen. Was ist geplant?
•    Ausweitung von Schwarzarbeitskontrollen
•    Erhöhung des Strafrahmens für organisierte Steuerkriminalität auf bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe
•    Besonders schwere Steuerstraftaten sollen wieder härter bestraft werden können, nämlich mit einer mindestens einjährigen Freiheitsstrafe (Höchstmaß 15 Jahre)
•    Abschaffung der Straffreiheit bei Selbstanzeigen in ihrer heutigen Form. Hier muss man natürlich schauen, wie eine solche Regelung ausgestaltet wird; so gilt z. B. heute die Abgabe einer korrigierten Umsatz-steuervoranmeldung als Selbstanzeige. Dies darf nicht abgeschafft werden
•    Stärkung des Zolls, u. a. durch ein gemeinsames Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität
•    Einführung eines elektronischen Meldesystems für die Umsatzsteuer, bei dem Unternehmen ihre Um-sätze zeitnah und einzeln in Echtzeit melden 
•    Verlängerung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege auf 15 Jahre. Diese Fristen wurden vor nicht langer Zeit gerade verkürzt, um die Unternehmen von Bürokratie zu entlasten.
 

Einführung einer Registrierkassenpflicht
•    Die Führung einer Barkasse wäre nach dieser Aussage nicht mehr möglich. Ob es bezüglich der Pflicht der Führung einer reinen elektronischen Registrierkasse eine bestimmte Bargeld- oder Umsatzgrenze ge-ben wird, ist noch unklar. Jedenfalls kommen erhebliche Kosten auf die Unternehmen, die bisher nur eine Barkasse führen, zu. Die Land- und Forstwirtschaft ist nicht ausgenommen. Dies wird dann insbesondere die Direktvermarkter treffen. 
 

Hinweis:
Schaut man sich den Aktionsplan an, kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Finanzverwaltung jeden Unternehmer und jedes Unternehmen als potenziellen Steuerhinterzieher betrachtet. Schwarze Schafe gibt es unbestritten, aber hier kommt insgesamt der „grobe Besen“ zum Einsatz. Doch zunächst bleibt erst einmal der genaue Gesetzeswortlaut abzuwarten. Wir halten Sie auf dem Laufenden. 
 

Quelle: „Aktionsplan: Steuer- und Finanzkriminalität“ entschlossen bekämpfen, www.kurzlinks.de/p4s1