Die Riester-Rente ist zukünftig passé. Die Bundesregierung hat eine neue Förderung der privaten Altersvorsorge auf den Weg gebracht. Das neue Gesetz hat bereits das parlamentarische Verfahren durchlaufen und wurde im Bundesgesetzblatt verkündet.
Es wird ein neues Altersvorsorgedepot geben, in dem Aktien, Fonds und ETFs angelegt werden können. Neben privaten Depotangeboten, die unter Umständen höhere Renditen versprechen, soll es auch ein Standarddepot in öffentlicher Trägerschaft geben, bei dem keine individuellen Anlageentscheidungen erforderlich sind. Bei diesem werden die Effektivkosten auf 1 % begrenzt.
Förderung
Bis zu einer Höhe von 360 € pro Jahr soll es für jeden eingezahlten Euro eine staatliche Zulage von 0,50 € geben, für jeden eingezahlten Euro zwischen 360 € und 1.800 € dann 0,25 €. Darüberhinausgehende Einzahlungen sind zwar möglich, Zulagen gibt es dafür jedoch dann nicht. Die maximale Zulage liegt daher bei 540 €. Sparer mit Kindern erhalten zusätzlich bis zu einem Eigenbeitrag i. H. v. 300 € pro Jahr eine Zulage von 100 %.
Für die Auszahlungsphase sind neben lebenslangen Leistungen grundsätzlich auch langlaufende Auszahlungs-pläne bis mindestens zum 85. Lebensjahr möglich.
Wie bei den bisherigen Riester-Renten erfolgt die Besteuerung nachgelagert, d. h. erst in der Auszahlungsphase.
Hinweis:
Die neuen Altersvorsorgeprodukte sollen ab dem 1. Januar 2027 am Markt sein. Bestehende Riester-Verträge lassen sich auch nach der Reform weiter besparen. Sie werden nicht automatisch gekündigt oder umgewandelt.
Quelle: Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) vom 8. Mai 2026, BR-Drucksache 206/26, www.bundesrat.de