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Betriebsprüfung: Neue Einordnung in Größenklassen

Ob das Finanzamt ein Unternehmen häufig prüft, hängt u. a. von seiner Größe, der wirtschaftlichen Zuordnung und der Betriebsart ab. Das Bundesfinanzministerium ordnet die Betriebe hierfür nach Betriebsart, Umsatz und steuerlichem Gewinn in sogenannte Größenklassen ein. Die Einteilung erfolgt in drei Größenklassen: Großbetriebe, Mittelbetriebe, Klein- und Kleinstbetriebe. Ab dem 1. Januar 2027 gibt es hierzu aktualisierte Größenmerkmale. 
 

Großbetriebe „sollen“ durchgehend geprüft werden (die Finanzverwaltung interpretiert „sollen“ als „müssen“). Mittelbetriebe werden durchschnittlich circa alle zwölf Jahre geprüft. Bei Klein- und Kleinstbetrieben gibt es keinen typischen Prüfungszyklus. Hier geht es vorrangig um anlassbezogene Prüfungen, z. B. wenn Steuererklärungen nicht oder nur schleppend abgegeben werden, die letzte Steuererklärung auffällige Werte enthält oder eine Betriebsaufgabe erklärt wird, o. ä. 
 

Quelle: BMF-Schreiben vom 27. April 2026, IV D 2 S 1450/00014/005/012, NWB YAAAK 14919