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Betrüger missbrauchen Namen von Finanzbehörden – Ministerium warnt vor gefälschten Schreiben

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) warnt derzeit eindringlich vor einer Welle gefälschter Schreiben und E-Mails, mit denen Betrüger Bürgerinnen und Bürger um ihr Geld bringen wollen. Die Täter geben sich dabei als Finanzbehörden oder internationale Institutionen aus und versuchen, unter verschiedenen Vorwänden Zahlungen oder persönliche Daten zu erlangen.
Besonders aktuell ist ein gefälschtes Schreiben mit dem englischen Titel „Formal Notice of Final Statutory Tax Clearance Requirement and Reinstatement Assurance“. Darin werden Empfänger aufgefordert, 550 € zu überweisen. Angeblich soll damit eine Sperrung des Bankkontos aufgehoben werden. Das Bundesfinanzministerium stellt klar: Dieses Schreiben ist eine Fälschung.
Darüber hinaus versuchen Betrüger derzeit auch per E-Mail an sensible Daten zu gelangen. In einer Masche wird eine angebliche „Sonderzahlung für den Sommer 2026 zur finanziellen Abmilderung wetterbedingter Belastungen“ versprochen. Um das Geld zu erhalten, sollen Betroffene über einen Link ihre Steueridentifikationsnummer eingeben. Von einer solchen Aufforderung rät das Ministerium ebenfalls dringend ab.
Immer wieder kursieren zudem Schreiben, in denen Bundesfinanzminister angeblich für Geldanlagen oder Investitionsmöglichkeiten werben. Auch diese Angebote sind nach Angaben des Ministeriums grundsätzlich ge-fälscht. Gleiches gilt für entsprechende Werbeanzeigen im Internet.
Eine weitere Betrugsmasche betrifft angebliche Steuererstattungen. Dabei erhalten Bürgerinnen und Bürger E-Mails mit der Behauptung, eine Rückerstattung habe nicht zugestellt werden können. Im weiteren Verlauf werden sie zur Kontaktaufnahme und schließlich zu Geldzahlungen aufgefordert. Das BMF betont, dass diese Nachrichten nicht aus seinem Haus stammen.
Auch die Bundeskasse wird inzwischen von Kriminellen missbraucht. Nach Angaben des Ministeriums verwenden Betrüger deren echte Bankverbindungen im Zusammenhang mit angeblichen Trading- oder Anlagege-schäften. Die Bundeskasse stehe jedoch in keinerlei Verbindung zu solchen Aktivitäten. Wer zu einer Zahlung an die Bundeskasse im Zusammenhang mit privaten Investments aufgefordert wird, sollte diese keinesfalls leisten.
Darüber hinaus warnt auch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vor gefälschten Bescheiden. Im Namen der Behörde werden derzeit Schreiben über angebliche Verspätungszuschläge, Bearbeitungsgebühren oder Kosten im Zusammenhang mit Offenlegungspflichten verschickt. Auch diese Schreiben stammen nicht von der Behörde.
Die Polizei weist darauf hin, dass Betrüger regelmäßig den Namen des Bundesfinanzministeriums oder inter-nationaler Organisationen wie des Internationalen Währungsfonds (IWF), der Europäischen Zentralbank oder der Anti-Money Laundering Authority (AMLA) missbrauchen. Ziel sei es häufig, angebliche Gebühren oder Steuern etwa für Erbschaften oder vermeintliche Kryptogewinne einzutreiben. Gleichzeitig machen die Behörden deut-lich: Weder das Bundesfinanzministerium noch die genannten Institutionen erheben Gebühren oder setzen Steu-ern fest. Steuerbescheide werden ausschließlich von den zuständigen Finanzämtern erstellt und in der Regel auf dem Postweg zugestellt. Zudem versenden diese Behörden keine unaufgeforderten SMS, WhatsApp-Nachrichten oder E-Mails mit Zahlungsaufforderungen.
Besondere Vorsicht ist nach Angaben der Polizei auch beim Handel mit Kryptowährungen geboten. Immer häufiger investieren Verbraucher Geld über vermeintliche Kryptobörsen im Internet. Anschließend werden hohe Gewinne in Aussicht gestellt – für deren Auszahlung sollen jedoch zunächst angebliche Gebühren, etwa an die AMLA, gezahlt werden. Tatsächlich handelt es sich bereits bei der vermeintlichen Handelsplattform um einen Betrugsversuch.
Wer eine verdächtige Nachricht erhält, sollte keine persönlichen Daten preisgeben, keine Zahlungen leisten und sich im Zweifel an die örtliche Polizeidienststelle wenden. Wer bereits Geld überwiesen hat, sollte den Vor-fall umgehend melden.
 

Quelle: www.bundesfinanzministerium.de