Am 1. Juli 2026 tagte der Koalitionsausschuss im Kanzleramt. Dort einigte man sich auf ein „Programm für Auf-schwung und Beschäftigung“. Enthalten sind u. a. auch wichtige Steuer- und Arbeitsrechtsänderungen. Nichts-destotrotz bleibt das Gesetzgebungsverfahren und damit die genaue Ausgestaltung der vorgesehenen Regelungen abzuwarten. Was ist aber geplant?
Steuern
An erster Stelle muss hier die Entlastung bei der Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen genannt werden. Diese soll durch eine Anhebung des Grundfreibetrages, die Anhebung des Kinderfreibetrages, die Er-höhung des Kindergeldes in zwei Stufen von 259 € bis auf 272 € im Jahr 2028, eine Anhebung des Arbeitnehmer-pauschbetrages um 200 € auf 1.430 € und ein Abflachen der zweiten Progressionszone, die mit einer Rechtsver-schiebung des Spitzensteuersatzes einhergeht, erreicht werden. Nach Angaben der Koalition könnte eine berufs-tätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 € ab 2028 gegenüber heute um mehr als 600 € jährlich entlastet werden.
Gegenfinanziert werden soll das Ganze durch eine Anhebung der sogenannten Reichensteuer: Ab 250.000 € zu versteuerndem Einkommen soll zukünftig ein Steuersatz von 45 % und ab 280.000 € ein Steuersatz von 47 % gelten. Der übrige Spitzensteuersatz von 42 % soll nicht verändert werden und erst etwas später bei einem zu versteuernden Einkommen von 70.600 € greifen.
Hinweis:
Festzuhalten bleibt, dass die angekündigten Entlastungen doch schmaler ausfallen als erhofft. Einige Anpas-sungen im Steuertarif hätten zudem ohnehin aufgrund der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zur Freistellung des Existenzminimums erfolgen müssen.
Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen soll von 20 % auf 15 % reduziert werden, d. h. die ma-ximale Steuerermäßigung sinkt von 1.200 € auf 900 € pro Jahr.
Außerdem soll der Pauschalsteuersatz bei den Minijobs von 2 % auf 5 % angehoben werden. Die Renten-kommission hatte vorgeschlagen, den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus der Minijobs (und auch der Midijobs) ganz abzuschaffen, außer für Schülerinnen und Schüler. Die weitere Entwicklung bleibt also abzuwarten.
Weiterhin ist angekündigt, die Obergrenze für den steuerlich begünstigten Sonn- und Feiertagszuschlag bis zu einem Stundenlohn von 75 € zu erhöhen.
Um einen schnellen Wechsel in den nächsten Job attraktiver zu machen, sollen Abfindungszahlungen steuer-lich privilegiert werden, wenn zügig eine neue Erwerbstätigkeit aufgenommen wird.
Die Abgabe der Steuererklärung soll vereinfacht werden. Dazu sollen die Finanzminister des Bundes und der Länder bis zum Herbst gemeinsame Vorschläge machen. In einem ersten Schritt will die Koalition eine automa-tisch vorausgefüllte, digitale Steuererklärung und eine Pflicht der Finanzämter zur Vergabe einer Steuernummer an Unternehmen innerhalb von maximal vier Wochen einführen.
Unternehmerische Berichts- und Dokumentationspflichten sollen in erheblichem Umfang abgebaut werden.
Hinweis:
Grundsätzlich muss man festhalten, dass sich die deutsche Einkommensteuerbelastung durchaus im OECD-Durchschnitt bewegt. Dennoch hat Deutschland aufgrund sehr hoher Sozialabgaben die zweithöchste Ein-kommensbelastung unter den OECD-Staaten. Hierzu passt die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze um 300 € für Gutverdiener, die sowohl die Arbeitnehmer als auch die Arbeitgeber trifft. Eine steuerliche Entlastung allein reicht also nicht aus, um die derzeitige Belastung der privaten Haushalte abzumildern.
Arbeitsrecht
Hier sind folgende Maßnahmen angedacht:
Für bis zum 31. Dezember 2030 eingestellte Arbeitnehmer ist eine sachgrundlose Befristung bis zu einer Ma-ximaldauer von 48 Monaten bei sechsmaliger Verlängerung möglich. Eine erneute Ersteinstellung bei demselben Arbeitgeber soll ermöglicht werden. Zudem soll ab 2027 eine Regelung eingeführt werden, die für Jahresein-kommen oberhalb der 1,75-fachen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung eine leich-tere Auflösung des Arbeitsverhältnisses ermöglicht.
Die telefonische Krankschreibung soll abgeschafft werden. Zudem ist die Einführung einer verpflichtenden Vorlage der AU-Bescheinigung ab dem ersten Tag vorgesehen – hiergegen regt sich aber schon erheblicher Wi-derstand insbesondere seitens sowohl der Ärzteschaft als auch der Tarifparteien.
Ob die tägliche Arbeitszeit zugunsten der Wochenarbeitszeit flexibilisiert wird, ist noch nicht ausgemacht. Ar-beitszeiten sollen am jeweiligen Arbeitstag elektronisch erfasst werden. Der Arbeitgeber ist hierfür verantwortlich.
Sonstiges
Die Vorschläge der Rentenkommission, die einhellig begrüßt wurden, sollen bis Ende 2026 umgesetzt werden. Hierzu zählt insbesondere die abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren und die Anpassung des Rentenalters an die Lebenserwartung.
Die Voraussetzungen für den Pflegegrad 1 sollen verschärft werden. Rentenanwartschaften für die Pflege von Angehörigen sollen gekürzt werden. Die Erlangung weiterer Anwartschaften als Rentner bei Erhalt einer Teilren-te soll wegfallen.
Das Elterngeld soll mindestens 330 € und maximal 1.900 € im Monat betragen, die Anspruchsdauer maximal 12 statt 14 Monate umfassen, davon drei statt zwei Vätermonate.
Die beitragsfreie Familienversicherung für Ehe- oder Lebenspartner wird eingeschränkt mit Ausnahme von Kindern bis zu einem bestimmten Alter, pflegenden Angehörigen, MiFas und Ehegatten und Lebenspartner, die in der LKK versichert sind.
Es werden höhere Zuzahlungen für Medikamente und Krankenhausaufenthalte fällig, nämlich für verschrei-bungspflichtige Arzneien statt bisher 5 €/10 € künftig 7,50/15 € pro Packung, bei Krankenhausaufenthalten statt 10 € pro Tag 15 €.
Hinweis:
Nun bleibt abzuwarten, wie die genauen Gesetzesentwürfe aussehen werden, die im Herbst 2026 vorgelegt werden müssen, um ein Inkrafttreten der Neuregelungen ab 2027 zu ermöglichen. Möglicherweise wird es Modifizierungen geben. Wir werden Sie weiter informieren.
Quelle: „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“, www.kurzlinks.de/s05q