Die Standardherstellungskosten für das Viehvermögen und die Dauerkulturen sollten im BMEL (heute: BMLEH)-Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2024/2025 angehoben werden.
In der Regel orientiert sich das Bundesfinanzministerium an diesen Werten für die Steuerbilanz, so dass es im neuen Jahresabschluss, insbesondere durch die Höherbewertung beim Vieh, zu erheblichen Buchgewinnen gekommen wäre.
Erhebliche Steuerbelastungen und Liquiditätsabflüsse wären die Folge gewesen.
Dies konnte durch den Berufsstand an die Verantwortlichen herangetragen werden und zunächst für das Wirtschaftsjahr 2024/2025 verhindert werden.
Hinweis:
Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass eine Anhebung dieser Werte erfolgen wird, denn die Viehwerte sind 30 Jahre alt. Wie die Werte schließlich aussehen werden, wird zwischen BMLEH und BMF abgestimmt werden.
Es bleibt daher zu hoffen, dass es im Gegenzug zum einen zu einer Anhebung der Grenze für die geringwertigen Wirtschaftsgüter auf z. B. 2.500 € kommt, wie es auch der Deutsche Steuerberaterverband im Allgemeinen fordert, und zu einer Übergangsreglung zur Verteilung der Buchgewinne, wie es auch der HLBS fordert.
Quelle: https://www.bmel-statistik.de/landwirtschaft/testbetriebsnetz