Das FG Münster hat sich in vier ähnlichen Sachverhalten (FG Münster, Urteile v. 20.04.2023 – 8 K 259/21 G,F; 280/21 G,E; 328/21 E; 666/21 E,G) zur Frage des gewerblichen Grundstückshandels geäußert.
Wer ein Grundstück mit aufstehender Weihnachtsbaumkultur erwirbt, hat für den Teil des Kaufpreises, der auf die Bäume entfällt, keine Grunderwerbsteuer (GrESt) zu entrichten.
Im Streitfall führte der Kläger im Rahmen seines Unternehmens sowohl einen land- und forstwirtschaftlichen (luf) Betrieb als auch einen gewerblichen Betrieb.
Wollte ein Landwirt bisher seinen Betrieb zu Lebzeiten übergeben und auf mehrere Kinder aufteilen, führte dies bisher regelmäßig zur Betriebszerschlagung ...
Die Bundesländer gewähren Unternehmen und Selbständigen, die infolge der durch das Corona-Virus SARS-CoV-2 ausgelösten Pandemie wirtschaftlich geschädigt sind, finanzielle Hilfen ...
Das Bundeskabinett hat am 30. März 2022 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung beschlossen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Buchstelle Lage vom 1.7.2022 – Allgemeine Regelungen zu Auftragsausführung, Verschwiegenheit, Mängelbeseitigung, Haftung etc.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 08.07.2021 entschieden, dass der Zinssatz für Steuernachforderungen und Steuererstattungen in Höhe von sechs Prozent pro Jahr verfassungswidrig ist
In einer Hauptfeststellung auf den 1. Januar 2022 sind neue Grundsteuerwerte festzustellen, die der Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2025 zugrunde gelegt werden.