Die Umsatzsteuerpflicht der Vermietung und Verpachtung von Betriebsvorrichtungen nach § 4 Nr. 12 S. 2 UStG gilt nach Auffassung des Niedersächsischen Finanzgerichts nicht (Urteil vom 11.06.2020, 11 K 24/19), wenn Einrichtungsgegenstände mitverpachtet ...
Die Finanzverwaltung setzt das BFH-Urteil vom 15.03.2018, wonach keine umsatzsteuerpflichtige Verpachtung an einen pauschalierenden Leistungsempfänger erfolgen kann, um (BMF-Schreiben v. 06.11.2020).
Die OFD Karlsruhe hat in ihrer Verfügung vom 7.8.2020 zusammengefasst, wann eine Kassen(buch)führung den gesetzlichen Anforderungen entspricht (S 0315-St 42).